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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Impulswerk GmbH und ihren Auftraggebern.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Rechtsverkehr mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Auftraggeber”).

Die AGB finden Anwendung auf alle Beratungs-, Management-, Konzeptions-, Marketing- und sonstigen Dienstleistungen, die von Impulswerk gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch dann, wenn Impulswerk in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Tätigkeit von Impulswerk sind Beratungs-, Management-, Konzeptions-, Marketing- sowie Organisationsleistungen. Diese Leistungen können sich insbesondere auf die Entwicklung, Optimierung oder strategische Ausrichtung von Unternehmen, Projekten oder einzelnen Geschäftsbereichen beziehen.

Impulswerk erbringt seine Leistungen als unabhängiges Beratungs- und Managementunternehmen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Analyse von Strukturen, die Entwicklung von Konzepten, die Unterstützung bei organisatorischen Prozessen sowie die strategische Beratung in wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem individuellen Vertrag oder der projektbezogenen Vereinbarung zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber.

Impulswerk schuldet grundsätzlich keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge oder Ergebnisse. Die Leistungen stellen vielmehr Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar, deren Umsetzung und wirtschaftliche Wirkung maßgeblich von Entscheidungen und Handlungen des Auftraggebers abhängen.

§3 Zustandekommen von Verträgen

Ein Vertrag zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot von Impulswerk schriftlich, in Textform oder durch ausdrückliche mündliche Erklärung annimmt.

Diese AGB gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und er ihrer Geltung nicht unverzüglich widerspricht.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf, sofern der Auftraggeber bei Abschluss des ersten Vertrages auf ihre Geltung hingewiesen wurde.

§4 Leistungsumfang

Der Umfang der von Impulswerk zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dabei kann es sich sowohl um einzelne Beratungsleistungen als auch um längerfristige Management- oder Projektleistungen handeln.

Impulswerk ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung für die Organisation und Koordination der Leistungen verbleibt bei Impulswerk.

Der Auftraggeber erkennt an, dass Beratungs- und Managementleistungen regelmäßig auf Grundlage von Informationen erfolgen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. Impulswerk ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen zu überprüfen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Impulswerk alle Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind. Verzögerungen oder Einschränkungen, die sich aus unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen ergeben, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Impulswerk.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, Entscheidungen und Rückmeldungen, die für den Fortgang eines Projekts erforderlich sind, innerhalb angemessener Fristen zu treffen.

§6 Vergütung

Die Vergütung für Leistungen von Impulswerk wird individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Höhe der Vergütung sowie die Art der Abrechnung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der projektbezogenen Vereinbarung oder dem individuellen Vertrag.

Rechnungen von Impulswerk sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Impulswerk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Impulswerk ist berechtigt, für längerfristige Projekte angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Einzelheiten werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt.

§7 Vertraulichkeit

Impulswerk verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche Kennzahlen, Geschäftsstrategien, interne Abläufe, Marketingkonzepte sowie sonstige geschäftliche Informationen des Auftraggebers.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

§8 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Sämtliche im Rahmen der Tätigkeit von Impulswerk erstellten Konzepte, Analysen, Strategien, Texte oder sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht von Impulswerk.

Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für alle vereinbarten Verwendungszwecke.

Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Impulswerk.

Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Impulswerk. Impulswerk ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.

§9 Haftung

Impulswerk haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Impulswerk oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf - haftet Impulswerk der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung von Impulswerk für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Auftraggeber eigenverantwortlich auf Grundlage von Beratungsleistungen trifft, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt jederzeit selbst für seine unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Impulswerk, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§10 Vertragsdauer und Kündigung

Die Dauer einer Zusammenarbeit ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Sofern keine gesonderte Regelung getroffen wurde, kann eine laufende Zusammenarbeit von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Impulswerk insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug gerät, wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Impulswerk hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

§11 Projektverschiebungen und Terminabsagen

Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber bis zu fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.

Bei Absage oder Verschiebung weniger als fünf Werktage, aber mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist Impulswerk berechtigt, 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung als Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen.

Bei Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erhöht sich die Pauschale auf 80 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Impulswerk bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn der Auftraggeber die Absage oder Verschiebung nicht zu vertreten hat.

§12 Fremdkosten und Auslagen

Im Rahmen von Projekten können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht Bestandteil der eigentlichen Beratungs- oder Managementleistung sind. Hierzu können insbesondere Kosten für externe Dienstleistungen, Software, Marketingmaßnahmen, Druckleistungen, Veranstaltungen oder sonstige projektbezogene Ausgaben gehören.

Solche Fremdkosten werden grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgelöst.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber diese Kosten. Impulswerk ist berechtigt, entsprechende Auslagen weiterzugeben oder im Namen des Auftraggebers zu beauftragen.

§13 Datenschutz

Impulswerk verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben.

§14 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

§15 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).