Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Impulswerk GmbH und ihren Auftraggebern.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Impulswerk GmbH, nachfolgend „Impulswerk“ genannt, und ihren Auftraggebern. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein.
Die AGB finden Anwendung auf alle Beratungs-, Management-, Konzeptions-, Marketing- und sonstigen Dienstleistungen, die von Impulswerk gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Rahmen einzelner Projekte, längerfristiger Kooperationen oder einzelner Beratungsleistungen erfolgen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Impulswerk ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Tätigkeit von Impulswerk sind Beratungs-, Management-, Konzeptions-, Marketing- sowie Organisationsleistungen. Diese Leistungen können sich insbesondere auf die Entwicklung, Optimierung oder strategische Ausrichtung von Unternehmen, Projekten oder einzelnen Geschäftsbereichen beziehen.
Impulswerk erbringt seine Leistungen als unabhängiges Beratungs- und Managementunternehmen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Analyse von Strukturen, die Entwicklung von Konzepten, die Unterstützung bei organisatorischen Prozessen sowie die strategische Beratung in wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem individuellen Vertrag oder der projektbezogenen Vereinbarung zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber.
Impulswerk schuldet grundsätzlich keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge oder Ergebnisse. Die Leistungen stellen vielmehr Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar, deren Umsetzung und wirtschaftliche Wirkung maßgeblich von Entscheidungen und Handlungen des Auftraggebers abhängen.
§3 Zustandekommen von Verträgen
Ein Vertrag zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald ein Angebot von Impulswerk durch den Auftraggeber angenommen wird oder eine entsprechende Beauftragung erfolgt.
Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen, sofern sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass der Auftraggeber die Leistungen von Impulswerk in Anspruch nehmen möchte.
Auch eine tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen kann als Zustimmung zu den angebotenen Leistungen und zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
§4 Leistungsumfang
Der Umfang der von Impulswerk zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dabei kann es sich sowohl um einzelne Beratungsleistungen als auch um längerfristige Management- oder Projektleistungen handeln.
Impulswerk ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung für die Organisation und Koordination der Leistungen verbleibt bei Impulswerk.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Beratungs- und Managementleistungen regelmäßig auf Grundlage von Informationen erfolgen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. Impulswerk ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen zu überprüfen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Impulswerk alle Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind. Verzögerungen oder Einschränkungen, die sich aus unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen ergeben, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Impulswerk.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, Entscheidungen und Rückmeldungen, die für den Fortgang eines Projekts erforderlich sind, innerhalb angemessener Fristen zu treffen.
§6 Vergütung
Die Vergütung für Leistungen von Impulswerk wird grundsätzlich individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Die Höhe der Vergütung sowie die Art der Abrechnung können sich beispielsweise aus einem Angebot, einer projektbezogenen Vereinbarung oder einem individuellen Vertrag ergeben.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils im Angebot oder Vertrag festgelegten Konditionen.
§7 Vertraulichkeit
Impulswerk verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Dies gilt insbesondere für wirtschaftliche Kennzahlen, Geschäftsstrategien, interne Abläufe, Marketingkonzepte sowie sonstige geschäftliche Informationen des Auftraggebers.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
§8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen der Tätigkeit von Impulswerk erstellten Konzepte, Analysen, Strategien, Texte oder sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Ergebnissen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Projekts erforderlich ist.
Eine Weitergabe oder Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Impulswerk.
§9 Haftung
Impulswerk haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Auftraggeber auf Grundlage von Beratungsleistungen trifft, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bleibt jederzeit selbst für die wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen innerhalb seines Unternehmens verantwortlich.
§10 Vertragsdauer und Kündigung
Die Dauer einer Zusammenarbeit ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Sofern keine gesonderte Regelung getroffen wurde, kann eine laufende Zusammenarbeit von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Frist beendet werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 Projektverschiebungen und Terminabsagen
Sofern im Rahmen eines Projekts Termine, Workshops, Beratungsgespräche oder sonstige Leistungen vereinbart wurden, verpflichtet sich der Auftraggeber, vereinbarte Termine einzuhalten oder Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Sollte ein vereinbarter Termin aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, verschoben oder abgesagt werden müssen, ist Impulswerk berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen sowie reservierte Arbeitszeiten in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.
Werden Termine sehr kurzfristig abgesagt oder verschoben, kann Impulswerk den entstandenen organisatorischen Aufwand sowie bereits eingeplante Arbeitszeit entsprechend berücksichtigen, sofern eine anderweitige Verwendung dieser Zeit nicht mehr möglich ist.
§12 Fremdkosten und Auslagen
Im Rahmen von Projekten können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht Bestandteil der eigentlichen Beratungs- oder Managementleistung sind. Hierzu können insbesondere Kosten für externe Dienstleistungen, Software, Marketingmaßnahmen, Druckleistungen, Veranstaltungen oder sonstige projektbezogene Ausgaben gehören.
Solche Fremdkosten werden grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgelöst.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber diese Kosten. Impulswerk ist berechtigt, entsprechende Auslagen weiterzugeben oder im Namen des Auftraggebers zu beauftragen.
§13 Datenschutz
Impulswerk verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben.
§14 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
§15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Impulswerk und dem Auftraggeber ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.
